Abgabefristen Steuer­erklärungen

Wenn Sie die Hilfe eines Steuer­beraters in Anspruch nehmen, endet die Frist zur Abgabe der Steuer­erklärung beim Finanzamt üblicherweise bis zum 28.2. des über­nächsten Jahres. 

Die Steuer­erklärungen für die Jahre bis ein­schließlich 2024 haben allerdings verlängerte Fristen.

Unter Berück­sichtigung von Wochenenden und Feiertagen ergeben sich folgende Abgabe­termine:

  • Veranlagungs­jahr 2022: 31.07.2024
  • Veranlagungs­jahr 2023: 02.06.2025
  • Veranlagungs­jahr 2024: 30.04.2026
  • Veranlagungs­jahr 2025: 01.03.2027

Bitte denken Sie an eine frühzeitige Übermittlung der notwendigen Steuer­unterlagen an uns.

Hinweis für Kapital­gesellschaften (z.B. GmbH, AG) und GmbH & Co. KGs

Die Offen­legungs­pflichten wurden nicht verlängert, sodass die Jahres­abschlüsse spätestens vor Ablauf von zwölf Monaten nach Ablauf des betreffenden Geschäfts­jahres zu veröffentlichen sind.

Allgemeiner Hinweis vom Bundes­justizamt:

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungs­legungs­unterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanz­stichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 2. April 2024 kein Ordnungs­geld­verfahren nach § 335 des Handels­gesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahme­situation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berück­sichtigt werden.

Selbst­verständlich steht Ihnen unser Team der Steuer­kanzlei gerne für Fragen zur Verfügung.

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